Warnwestenpflicht in Deutschland: Freiwillige Feuerwehr Mainhardt

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Warnwestenpflicht in Deutschland

Sie ist klein, kompakt, gut sichtbar und in Deutschland sowie in den meisten anderen europäischen Ländern Pflicht:

Die WARNWESTE.

Seit dem 01.07.2014 gilt auch in Deutschland die Pflicht, im Strassenverkehr eine Warnweste mitzuführen. Diese Pflicht gilt für alle in Deutschland zugelassenen, PKWs, LKWs und Busse. Pro Fahrzeug muss nach der neuen Vorschrift eine Warnweste für den Fahrer vorhanden sein. Die mit reflektierenden Leuchstreifen versehenen Sicherheitswesten sollen die allgemeine Verkehrssicherheit bei Pannen oder Unfällen deutlich erhöhen - so soll der Fahrer die Warnweste bei solchen Fällen tragen, sobald er auf öffentlichen Strassen das Fahrzeug verlässt.

Von der Pflicht ausgenommen sind Motorradfahrer - dies gilt in Deutschland, jedoch nicht im Ausland. Dort gelten oftmals völlig andere Bestimmungen, so gilt die Pflicht in Frankreich beispielsweise sogar für Radfahrer. Es erweist sich daher als äußerst sinnvoll, sich vor Reise-Antritt über die im geplanten Reiseland gültigen Vorschriften ausreichend zu informieren ! 

Die gesetzliche Grundlage zur Mitführung der Warnweste ist in §53a Abs. 2 der StVZO (Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung festgeschrieben, ebenso wie die Vorgabe, welche Normen die Westen erfüllen müssen.

Wer gegen die Warnwestenpflicht verstößt und bei einer Kontrolle diese nicht vorweisen kann, riskiert in Deutschland ein Bußgeld in Höhe von 15,00 €.

Warnweste ist nicht gleich Warnweste !

Zu achten ist stets auf die korrekte Ausführung und Bezeichnung der Warnweste ! Nicht jede Weste erfüllt die gesetzlichen Vorschriften :

  • Norm : EN ISO 20471:2013
  • Die Weste muss den Torso bedecken
  • Die Weste muss aus fluoreszierendem Stoff (Tagesleuchtfarbe) hergestellt sein
  • Die Weste muss vertikal und/oder horizontal angebrachte, reflektierende Bänder von mind. 5cm Breite aufweisen.

Wissenswertes zur Warnwestenpflicht

Wo sollte ich die Warnweste am besten aufbewahren ?

  • Im Ernstfall ist es äußerst wichtig, dass die Weste vom Fahrersitz aus greifbar ist. Sinnvolle Aufbewahrungsorte sind daher im Seitenfach der Türe, unter dem Sitz oder im Handschuhfach. Der Kofferraum hingegen empfiehlt sich hierfür nicht !
  • Weiterhin wird empfohlen, die Weste nicht wie oftmals zu sehen, über den Sitz zu hängen. Durch die Sonneneinstrahlung kann die Farbe der Weste schnell ausbleichen, die Vorschrift "tagesleuchtend" wird dann nicht mehr erfüllt !

Gilt die Pflicht auch für gewerbliche Fahrzeuge ?

  • Für Fahrzeugführer gewerblicher Fahrzeuge gilt die Warnwestenpflicht schon länger.
  • Wird das Fahrzeug regelmäßig mit 2 Personen (Fahrer und Beifahrer) besetzt, so ist auch für den Beifahrer eine Warnweste mitzuführen.

Gibt es spezielle Vorschriften für Berufskraftfahrer ?

  • Berufskraftfahrer sind bereits seit 2013 dazu verpflichtet, eine Warnweste in ihrem Fahrzeug mitzuführen.
  • Für Kraftfahrer eines Fahrzeugs ab 2,8 Tonnen gilt die Pflicht seit 2015.
  • Sowohl Fahrer als auch Beifahrer von LKW und Transportern müssen die Warnweste während der Fahrt durchgängig tragen.
  • Diese Vorschrift gilt auch für Busfahrer

Gilt die Warnwestenpflicht auch für Mitfahrzeuge ?

  • Ja, auch für Mietfahrzeuge - sofern sie in Deutschland zugelassen sind - gilt die Pflicht ! In den meisten Mietfahrzeugen sind daher bereits Westen deponiert oder werden bei Verleih kostenlos als Leihgabe ausgegeben.
  • Wer im Ausland ein Mietfahrzeug ausleiht, sollte sich generell informieren, ob eine Warnweste Pflicht und im Mietvertrag inclusive ist oder nicht. Bei vielen Mietfahrzeugen im Ausland sind die Westen nicht automatisch inclusive, für das Leihen wird oftmals ein kleiner Aufschlag verlangt.

Wo kann ich Warnwesten erwerben und was kostet eine Warnweste ?

  • Warnwesten gibt es bereits ab 2,00 € im Internet zu bestellen.
  • Erwerben kann man die Westen jedoch auch in Baumärkten, an Tankstellen, in KFZ-Fachgeschäften sowie in diversen Supermärkten.

Wer muss alles eine Warnweste tragen und wie trägt man diese korrekt ?

  • Gesetzlich vorgeschrieben ist in Deutschland eine Warnweste pro Fahrzeug.
  • Es empfiehlt sich jedoch, für jeden Insassen eine Weste mitzuführen. Verlassen die Personen bei einem Unfall oder einer Panne das Fahrzeug, sind diese ebenfalls geschützt und gut sichtbar.
  • Allgemein sollte die Warnweste eng am Körper anliegen, der Klettverschluss oder Reißverschluss (je nach Modell) sollte geschlossen sein, denn nur so wird die 360°-Wahrnehmbarkeit erfüllt.
  • Die Warnweste sollte stets vor Verlassen (aussteigen) des Fahrzeuges angelegt werden.

Was gilt in den Nachbarländern von Deutschland ?

  • Belgien : Auto und Motorrad (jeweils nur der Fahrer) => Tragepflicht !
  • Finnland : Auto (alle Insassen) und Fußgänger bei Dunkelheit => Tragepflicht !
  • Schweden : gewerblich genutzte Fahrzeuge
  • Frankreich : Auto (alle Insassen), Fahrradfahrer (nachts und bei schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften) => Tragepflicht und Mitführpflicht !
  • Italien : Auto (alle Insassen) => Tragepflicht !
  • Bulgarien : Auto und Motorrad (alle Insassen) => Tragepflicht !
  • Österreich : PKW, LKW, Transporter (nur Fahrer) => Tragepflicht und Mitführpflicht !
  • Tschechien : PKW (nur Fahrer) => Tragepflicht und Mitführpflicht !
  • Spanien : PKW (nur Fahrer) => Tragepflicht !
  • Verstöße gegen die Trage- und Mitführpflicht der Warnwesten können mit empfindlichen Bußgeldern zwischen 15,00 € und 2.180,00 € geahndet werden !

Weshalb sind Warnwesten immer gelb oder orange ?

  • Die Tagesleuchtfarben neongelb und neonorange erfüllen den Zweck, den Träger gut sichtbar zu machen, am besten.