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Unser Brandschutz-Tipp des Monats : Betreten von Eisflächen im Winter
Betreten von Eisflächen im Winter
Winter, Schnee und tiefe Temperaturen unter dem Gefrierpunkt - viele Menschen zieht es gerade dann hinaus in die eisige Natur, um deren besondere Schönheit um diese Jahreszeit zu genießen. Dass diese speziell in den Wintermonaten jedoch auch zahlreiche Gefahren birgt, ist den meisten Menschen oftmals nicht bewusst.
Insbesondere zugefrorene Gewässer mit im Sonnenlicht glitzernden Eisflächen üben vor allem auf Kinder, aber auch auf zahlreiche Erwachsene eine ganz besondere Anziehungskraft aus. Doch Vorsicht ! Auch bei lang anhaltendem Dauerfrost und augenscheinlich geschlossener Oberfläche sind viele Eisdecken zu dünn, um die Last von Personen aufzunehmen und zu tragen. Es droht die Gefahr von Einbruch !
Daher gilt in der Winterzeit ein allgemeines Verbot zum Betreten von Eisflächen - deutlich an zahlreichen Schildern und Tafeln mit entsprechenden Warnhinweisen zu erkennen, welche i.d.R. für jedermann gut sichtbar im Uferbereich der Gewässer angebracht sind. Ein soweit als möglich sicheres Betreten der Flächen auf eigene Gefahr ist erst dann gewährleistet, wenn das Eis von den örtlichen Behörden zum Betreten freigegeben wurde.
Als Feuerwehr warnen wir daher ausdrücklich vor dem Betreten nicht freigegebener Eisflächen sowie vor unvorsichtigem Verhalten im Bereich zugefrorener Gewässer !
Damit Ihr Winterspass nicht auch im kalten Wasser endet und um dieser Gefahr vorzubeugen, möchten wir Ihnen die wichtigsten Grundregeln & Sicherheitstipps zum Betreten von Eisflächen an die Hand geben : Sie finden diese unter dem Reiter "Brandschutztipps & Notruf".